Der Unterschied zwischen einem Haftungsfall und einer Haftungsfalle?

Den erkennt der Anwalt, der alle potenziellen Risiken im Vorfeld einschätzen kann.

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Organhaftung und D&O

Die Haftungsrisiken von Managern und Führungskräften nehmen stetig zu. Zeitkritische Entscheidungen in einem komplexen und komplizierten Wirtschaftsumfeld, strengere Gesetze, aktive Staatsanwaltschaften und enttäuschte Gesellschafter führen immer öfter dazu, dass Manager auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Oft besteht zudem Unsicherheit, ob berechtigte Ansprüche von einer D&O-Versicherung gedeckt sind. Auf der anderen Seite entstehen Unternehmen auch Schäden durch unsorgfältige, manchmal auch betrügerische Handlungen des Managements.

Wir beraten Manager, Unternehmungen und D&O-Versicherungen in allen haftungs- und deckungsrechtlichen Fragen, außergerichtlich und gerichtlich.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung von Geschäftsführung / Vorstand / Aufsichtsrat in Haftungsfällen
  • D&O-Versicherungsfälle nebst gerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Streitbeilegung
  • Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche
  • Krisenmanagement
  • Erstellung von Notfallplänen zur Krisenreaktion
  • Beratung bei Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter
  • Durchführung interner Ermittlungen
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