Rechtsanwalt | Partner
Friedrich-Carl von Gersdorff ist seit 2016 Partner von HUTH DIETRICH HAHN.
Er berät in den Bereichen Immobilienwirtschaft und öffentliche Vergabe.
Im Anschluss an das Referendariat war Friedrich-Carl von Gersdorff von 2005 bis 2009 bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg, im immobilienwirtschaftlichen Dezernat tätig. Im Rahmen eines Secondments hat er den Produktionsstandort eines börsennotierten Solarunternehmens (in-house) für den Bereich Recht verantwortet.
Friedrich-Carl von Gersdorff studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Göttingen und St. Petersburg (Russische Föderation). Er hat mit einem deutsch-russischen Rechtsvergleich im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts promoviert.
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