Rechtsanwalt | Partner
Friedrich-Carl von Gersdorff ist seit 2016 Partner von HUTH DIETRICH HAHN.
Er berät im Immobilienwirtschaftsrecht. Von 2005 bis 2009 war er bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Hamburg, im immobilienwirtschaftlichen Dezernat tätig und verantwortete im Rahmen eines Secondments den Produktionsstandort eines börsennotierten Solarunternehmens (in-house).
Friedrich-Carl von Gersdorff studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Göttingen und St. Petersburg.
Mitgliedschaften und Aktivitäten
Die Registerpublizität im deutschen und im russischen Unternehmensrecht (erschienen 2011)
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