Rechtsanwalt | Partner
Dr. Christoph Strelczyk berät im Immobilienwirtschaftsrecht, und hier vor allem im Grundstücks- und gewerblichen Mietrecht sowie bei Immobilientransaktionen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die ESG-Regulatorik auf nationaler wie europäischer Ebene, insbesondere zu nachhaltigen Fonds, zur Taxonomie und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Zu seinen Mandanten zählen institutionelle Investoren und Bestandshalter, Projektentwickler sowie Family Offices.
Nach Studium, Promotion und Referendariat in München und London sammelte Dr. Christoph Strelczyk zunächst Erfahrung in internationalen Großkanzleien in den Bereichen Corporate/M&A und Kapitalmarktrecht, bevor er über 12 Jahre in einer führenden deutschen Sozietät im Immobilienwirtschaftsrecht tätig war und dort zugleich die immobilienbezogene Nachhaltigkeitsberatung aufbaute. Seit 2024 ist Dr. Christoph Strelczyk Partner bei HUTH DIETRICH HAHN.
Dr. Christoph Strelczyk ist regelmäßig Referent und Dozent zu Fragen der ESG-Regulatorik, u.a. beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).
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